Ausschreibungen Region West (NRW, Hessen, Saarland, RLP)

maschwa

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ABl. 2022/S 079-212899
*************************************************

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
S-Bahn Rhein-Ruhr Teilnetz B (Linien S 2, S 3, S 9, RB 32, RB 40, RE 41, RE 49)

[...]

II.1.4) Kurze Beschreibung:
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien S 2 (Dortmund – Essen / Recklinghausen), S 3 (Oberhausen – Hattingen Mitte), S 9 (Hagen – Haltern am See / Recklinghausen), RB 32 (Duisburg – Dortmund), RB 40 (Essen – Hagen), RE 41 (Bochum – Haltern am See (bis Dezember 2026)) und RE 49 (Wuppertal – Wesel) für einen Zeitraum von mindestens fünf bis maximal dreizehn Jahren beginnend zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023.

[...]

II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

[...]

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien S 2 (Dortmund – Essen / Recklinghausen), S 3 (Oberhausen – Hattingen Mitte), S 9 (Hagen – Haltern am See / Recklinghausen), RB 32 (Duisburg – Dortmund), RB 40 (Essen – Hagen), RE 41 (Bochum – Haltern am See (bis Dezember 2026)) und RE 49 (Wuppertal – Wesel) für einen Zeitraum von mindestens fünf bis maximal dreizehn Jahren beginnend zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023. Das Leistungsvolumen umfasst ca. 7,6 Mio. ZugKm p.a. in Betriebsstufe 1 bis Dezember 2026 und ca. 7,2 Mio. ZugKm p.a. in Betriebsstufe 2 ab Dezember 2026.

[...]

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

[...]

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren

[...]

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 202-528545

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/05/2022
Ortszeit: 12:00

[...]

VI.3) Zusätzliche Angaben:
1) zu IV.1.1) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art.5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370.
2) Insbesondere die Laufzeit des Verkehrsvertrages ist Gegenstand der Verhandlungen. Für das indikative Angebot sind die Bieter aufgefordert, eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren (bis Dezember 2028) und maximal 13 Jahren (bis Dezember 2036) auszuwählen. Für das letztverbindliche Angebot wird der Aufgabenträger eine Vertragslaufzeit von mindestens fünf und maximal dreizehn Jahren für alle Bieter verbindlich vorgeben.
3) Der Betrieb der Linie RE 41 ist nur während der Betriebsstufe 1 (bis Dezember 2026) Bestandteil des vertragsgegenständlichen Netzes.
4) Der Aufgabenträger beabsichtigt, etwaige Risiken bei einem Betreiberwechsel aufgrund des Umfangs der Betriebsleistungen zu reduzieren. Der Aufgabenträger wird daher mit den EVU die unmittelbaren Risiken einer Unterbrechung des Betriebs erörtern und auf Grundlage von Optimierungsvorschlägen der EVU entscheiden, ob und inwieweit eine gestaffelte Betriebsaufnahme bis zum internationalen Fahrplanwechsel 2024, voraussichtlich am 15.12.2024, vorgesehen wird, um diese Risiken zu reduzieren. Der Aufgabenträger wird die genauen Daten der Betriebsaufnahme für die Abgabe der letztverbindlichen Angebote vorgeben. Eine konkrete Umsetzung der gestaffelten Betriebsaufnahme im Rahmen der letztverbindlichen Angebote steht derzeit noch unter dem Gremienvorbehalt.
5) Für Rückfragen zu den Teilnahmeanträgen steht das Vergabeportal unter folgendem Link zur Verfügung: [www.daisikomm.de]
6) Wir weisen darauf hin, dass neben dem Aufgabenträger zur Vorbereitung und Unterstützung im Vergabeverfahren betraute Berater über Inhalte der Rückfragen, Rügen und Teilnahmeanträge und Angebote in Kenntnis gesetzt werden. Diese Dritten sind jedoch vom Aufgabenträger zur Geheimhaltung verpflichtet worden.
7) Der Aufgabenträger wird dem obsiegenden EVU die für die Durchführung des Betriebsprogramms notwendigen Fahrzeuge dauerhaft betriebsbereit zur Verfügung stellen.
8) Weitere Informationen sind dem Dokument „Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages“ zu entnehmen.

[...]

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/04/2022


DB REGIO behält die Linien:



Hoffentlich wirkt sich das endlich mal auf die Zuverlässigkeit aus, denn noch immer gelten wegen fehlenden Personalen Fahrplaneinschränkungen und Notfahrpläne

MfG maschwa
 

Tom_B

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denn noch immer gelten wegen fehlenden Personalen Fahrplaneinschränkungen und Notfahrpläne
Glaubst du im Ernst daran, dass die EVUs so schnell die Personalprobleme lösen können, vorallem bei der S-Bahn?
 

maschwa

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************************************************

II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung ist die beabsichtigte Erteilung von Aufträgen über die Erbringung von Verkehrsverträgen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien

RE1(RRX) (Aachen - Hamm),
RE11(RRX) (Düsseldorf - Kassel),
RE19 (Düsseldorf - Arnhem/ Bocholt),
RE49 (Wesel - Wuppertal),
RB32 (Duisburg - Dortmund),
RB35 (Mönchengladbach - Gelsenkirchen),
RB40 (Hagen - Essen),
S2 (Dortmund - Essen/Recklinghausen),
S3 (Oberhausen - Hattingen),
S7 (Wuppertal - Solingen) und
S9 (Hagen - Haltern am See/Recklinghausen).

Die unter Ziffer I.1) und VI.3) genannten Auftraggeber beabsichtigen, die oben genannten Linien im Wege von Notmaßnahmen gemäß Art. 5 Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007 für eine Dauer von max. 2 Jahren zu vergeben. Im Anschluss an diese Aufträge sollen die Verkehrsleistungen im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es sollen Verkehrsleistungen mit einem Volumen von ca. 17,6 Mio. Zugkm pro Jahr beauftragt werden. Da die derzeit laufenden Verkehrsverträge möglicherweise zum 31.01.2022 vorzeitig enden und bis dahin keine anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach den Regelungen des GWB und VgV ausgewählt werden können, haben sich die Aufgabenträger zur Beauftragung der Verkehrsdienstleistungen im Wege von Notmaßnahmen entschieden. Anderenfalls würde nach vorzeitiger Beendigung der Verkehrsverträge die unmittelbare Gefahr einer Unterbrechung der Verkehrsdienste bestehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein


https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:528548-2021:TEXT:DE:HTML 2021/S 202-528548
************************************************

II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Bekanntmachung ist die beabsichtigte Erteilung von Aufträgen über die Erbringung von Verkehrsverträgen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien

RE 16 Ruhr-Sieg-Express (Essen-Hagen-Iserlohn/Siegen),
RB 46 Glückauf-Bahn (Bochum-Gelsenkirchen),
RB 91 Ruhr-Sieg-Bahn(Hagen-Iserlohn/Siegen).

Die unter Ziffer I.1) und VI.3) genannten Auftraggeber beabsichtigen, die oben genannten Linien im Wege von Notmaßnahmen gemäß Art. 5 Abs. 5 der VO (EG) 1370/2007 für eine Dauer von max. 2 Jahren zu vergeben. Im Anschluss an diese Aufträge sollen die Verkehrsleistungen im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es sollen Verkehrsleistungen mit einem Volumen von ca. 3,4 Mio. Zugkm pro Jahr beauftragt werden. Da der derzeit laufende Verkehrsvertrag möglicherweise zum 31.01.2022 vorzeitig endet und bis dahin keine anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach den Regelungen des GWB und VgV ausgewählt werden können, haben sich die Aufgabenträger zur Beauftragung der Verkehrsdienstleistungen im Wege von Notmaßnahmen entschieden. Anderenfalls würde nach vorzeitiger Beendigung des Verkehrsvertrages die unmittelbare Gefahr einer Unterbrechung der Verkehrsdienste bestehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart

Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie Erläuterung: Nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 ist die Auftragsvergabe ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens im Wege einer Notmaßnahme nach zulässig, da die bisherigen Verkehrsverträge möglicherweise zum 31.01.2022 enden und ohne die Ergreifung einer Notmaßnahme die Gefahr einer Unterbrechung der Verkehrsdienste bestünde.

V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/10/2021

V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Unterschiedliche Eisenbahnverkehrsunternehmen
Ort: Diverse Orte
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein

Die RRX- Linien bleiben bei NX


Jetzt sind nur noch die Linien des Niederrhein- Netzes, welches derzeit von Vias betrieben wird, offen. Der derzeitigen Logik folgend ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es da keine andere Entscheidung geben wird und Vias diese behält. Die Bekanntmachung sollte aber auch noch in diesem Quartal erfolgen


MfG maschwa
 

maschwa

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Glaubst du im Ernst daran, dass die EVUs so schnell die Personalprobleme lösen können, vorallem bei der S-Bahn?

Nicht komplett. Aber bei einer derzeit noch zweijährigen Notvergabe ohne die nun getroffene Entscheidung war Personalaquise noch schwieriger.... Jetzt hat man erstmal noch fünf Jahre Planungssicherheit

MfG maschwa
 

KnutR

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******************************************

II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
RE 34: Dortmund-Siegerland-Express

[...]

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RE 34 (Dortmund/Hagen - Siegen). Die Leistung hat eine Laufzeit von Dezember 2023 bis Dezember 2026 . Das jährliche Leistungsvolumen umfasst ca. 0,9 Mio. ZugKm p.a..

[...]

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/12/2023
Ende: 13/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Rechte der Auftraggeber zur Veränderung der geschuldeten Leistung im Anschluss an den Vertragsschluss gemäß Kapitel 2.1.2 (Leistungsveränderungen im Betriebsprogramm) der Leistungsbeschreibung (1. Zubestellungen (Mehrleistungskilometer) einschließlich Zusatzverkehre nach Kapitel 2.1.4 der Leistungsbeschreibung, 2. Abbestellungen (Minderleistungskilometer), 3. Kapazitative Verstärkungen, 4.Kapazitative Verringerungen.

[...]

IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren

IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 195-554499

IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 05/06/2023
Ortszeit: 12:00

IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Tag: 05/06/2023
Ortszeit: 12:00

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) zu IV.1.1) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art.5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370.
2) Für Rückfragen steht das Vergabeportal unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.daisikomm.de/verfahren/D74320
3) Wir weisen darauf hin, dass neben den Aufgabenträgern zur Vorbereitung und Unterstützung im Vergabeverfahren betraute Berater über Inhalte der Rückfragen, Rügen und Teilnahmeanträge in Kenntnis gesetzt werden. Diese Dritten sind jedoch von den Aufgabenträgern zur Geheimhaltung verpflichtet worden.
4) Der Auftragnehmer schließt verpflichtend einen Mietvertrag mit dem Vermieter bzw. Instandhalter Stadler Rail Service Deutschland GmbH und Stadler Deutschland GmbH für die einzusetzenden Stadler Flirt³-EMU-3XL-Fahrzeuge ab. Die Instandhaltung obliegt der Stadler Rail Service Deutschland GmbH.
5) Weitere Informationen zum Verfahrensablauf sind dem Dokument Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
6) Es wird ein Personalübergang nach § 131 Abs. 3 GWB angeordnet.
 

KnutR

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https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:171199-2023:TEXT:DE:HTML 2023/S 058-171199
******************************

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Interimsweise Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Teilnetz Odenwald für drei Jahre
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-OWB

[...]

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistungen im Teilnetz Odenwald sind auf folgenden Strecken zu erbringen:

Linie RB61: Dieburg – Rödermark-Ober-Roden – Dreieich-Buchschlag – Frankfurt (Main) Hbf. (Einzelfahrt Mo-Fr);
Linie RB66: Pfungstadt – Darmstadt Hbf;
Linie RE80: Erbach – Groß-Umstadt Wiebelsbach – Darmstadt Hbf;
Linie RB81: Eberbach – Erbach – Groß-Umstadt Wiebelsbach – Darmstadt Hbf;
Linie RB82: Eberbach – Erbach – Groß-Umstadt Wiebelsbach – Darmstadt Nord – Frankfurt Hbf;
Linie RE85: Erbach – Groß-Umstadt Wiebelsbach – Hanau Hbf – Frankfurt Hbf;
Linie RB86: Groß-Umstadt Wiebelsbach – Hanau Hbf.

Die Betriebsaufnahme des regulären Verkehrs-Service-Vertrags endet am 11.12.2027. Zukünftig sollen im Odenwaldnetz zur Reduzierung der Lärm- und Abgasemissionen ausschließlich Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (vorzugsweise BEMU) zum Einsatz kommen. Für die Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge muss die entsprechende Infrastruktur zur Energieversorgung (z.B. Ladeinseln) geplant, baurechtlich genehmigt, errichtet und in Betrieb genommen werden. Insbesondere muss das Odenwaldnetz teilweise elektrifiziert werden, um mit Batteriefahrzeugen (BEMU) betrieben werden zu können. Aufgrund bestehender Randbedingungen (Dauer der (Bau-)Leistungsphasen, Planungskapazitäten, Fachkräftemangel, Materialverfügbarkeit, etc.) wird die erforderliche Infrastruktur im Odenwaldnetz nicht hinreichend sicher bis zum regulären Vertragende (d.h. zum 11.12.2027) fertiggestellt sein, sondern ausreichend sicher erst drei Jahre später bis Dezember 2030. Daher wird eine interimsweise Erbringung von Verkehrsdienstleistungen in dem Odenwaldnetz für drei weitere Jahre nach Ende des regulären Verkehrs-Service-Vertrags bis Dezember 2030 mit Dieselfahrzeugen erforderlich. Für die Leistungserbringung im Odenwaldnetz werden aufgrund der topografischen Bedingungen aktuell spezielle (besonders spurtstarke) 26 Dieseltriebwagen des Typs ITINO, die dem Auftragnehmer über die Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma), einer 100 %igen Tochtergesellschaft des RMV, verpflichtend zur Verfügung gestellt werden, sowie zusätzlich 9 Dieseltriebwagen des Typs Lint 54 eingesetzt und auch für den Interimszeitraum benötigt. Die Wartung und Instandhaltung der beizustellenden Fahrzeuge muss durch das EVU erfolgen, das insoweit auch das Instandhaltungskosten- und Obsoleszenzrisiko trägt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass zur Erbringung der Verkehrsdienstleistung aufgrund der Anforderungen an das Fahrzeug- und Betriebskonzept, der kurzen Vertragslaufzeit und der Anforderungen an die Wartung und Instandhaltung der beizustellenden Fahrzeuge nur der Bestandsbetreiber, die VIAS Rail GmbH, Stroofstr. 27, 65933 Frankfurt, als Auftragnehmer in Frage kommt. So verfügt VIAS über die für die Leistungserbringung benötigten weiteren 9 modernen eigenen Dieseltriebwagen des Typs Lint 54. Zudem verfügt VIAS über eine Werkstatt mit fachlich qualifiziertem Personal und Ausstattung gerade für die betriebsnahe Wartung und Instandhaltung der 26 Dieseltriebwagen des Typs ITINO, bei denen es sich um spezielle Fahrzeuge handelt, von denen es weltweit nur ca. 60 Stück gibt. Daher nimmt der Auftraggeber an, dass aus mehreren Sachgründen heraus ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV gerechtfertigt ist.

[...]

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Aufgrund den unter Ziffer II.2.4 geschilderten Umständen geht der Auftraggeber davon aus, dass nur der Bestandsbetreiber VIAS für die Interimsvergabe als Auftragnehmer in Frage kommt. Daher plant der Auftraggeber, mit der VIAS nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, einen Übergangsvertrag für die Verkehrsdienstleistungen im Odenwaldnetz abzuschließen (vgl. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).
 
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