In der freien Wirtschaft ist das aber auch nicht anders, da wird ständig vom Fachkräftemengel geredet aber eingestellt werden sie nicht, warum auch, denn so lange genug angelernte Hilfsarbeiter üver Zeitarbeitsfirmen gibt, die man mit befristeten Arbeitsverhältnissen oder der Übernahme in die Stammbelegschaft der outgesourcten Subunternehmer ködern kann, wird sich daran auch nichts ändern.
Es gibt jede Menge legale Möglichkeiten auch den branchenüblichen Mindestlohn erfolgreich zu unterlaufen.
Hier mal ein Beispiel aus meinem Arbeitsleben, bevor ich Erwerbsunfähigkeitsrente bezog:
Als MA bei Airbus im Ersatzteillager verdiente man recht gut mit Nettobezügen um 2300 € in Früh- und Spätschicht.
Eingesetzte ZA von Arbeitnehmerüberlassungen erhielten einen Nettogrundlohn von ca. 900 € zzgl. einer betrieblichen Zulage von bis zu 1400 € Netto ab dem 4. Monat der Betriebszugehörigkeit. War man krank oder im Urlaub, wurde diese betriebliche Zulage nicht gezahlt.
Eine Übernahme in die Stammbelegschaft wurde immer in Aussicht gestellt aber hatte sich wegen der guten Zulage nicht gelohnt.
Plötzlich wurde die Logistik outgesourct und der Subunternehmer damals TNT Logistic übernahm uns Lagerarbeiter zahlte uns aber nur etwa 500 € Netto weniger. 1700 € Netto waren aber immer noch ein verhältnismäßig guter Lohn.
Bezahlt wurde nach dem "Hamburger Spediteurstarif". Nach zwei Jahren wurde wurde TNT Logistics vom hollöndischen Mutterkonzern abgespalten und ging in die US Amerikanische Apollo Inc. über, diedann CEVA Logistic gründete und die Löhne am unteren Ende des "Hamburger Speditionstarifs" festsetzte was einen weiteren Einschnitt von fast 500 € Netto mit sich brachte.
Man beachte die juristischen Feinheiten im bezahlten Tarif.
Der "Hamburger Spediteurstarif" sah höhere Löhne und Zuschläge als der "Hamburger Speditionstarif" vor.
Wegen einer erneuten Ausschreibung verlor der bisherige Subunternehmer an einen anderen Subunternehmer.
Aber es geht mit noch niedrigerer Bezahlung der stets übernommenen Mitarbeiter...Kühne & Nagel zahlt mittlerweile nur noch den gesetzlichen Mindestlohn von 8,60 € Brutto.
Wenn Firmen MA einstellen, die von JobCentern (ab 361 Tage Arbeitslosigkeit und Hartz IV Bezug) kommen, dürfen auch befristete Arbeitsverträge geschlossen werden, die Probezeit beträgt auch die erlaubten 6 Monate.
Während der ersten 6 Monate darf für Langzeitarbeitslose auch der gestezliche Mindestlohndeutlich unterschritten werden, branchenüblich sind 5,90 €/Std. Brutto. Nach 6 Monaten muß dann aber der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 €/Std. Brutto gezahlt werden, dazu kommt es aber in den meisten Fällen nicht.
Betreffende MA werden kurz vor Ablauf der Probezeit entlassen und fallen automatisch auf Hartz IV Niveau zurück, da sie noch keine 3 Jahre gearbeitet haben.
Es ist auch zulässig die zuvor entlassenen MA nach Ablauf von 2 Wochen erneut einzustellen.
Und es wiederholt sich das "Spielchen" mit dem Unterlaufen des Mindestlohnes, denn eben dieser MA wird so behandelt, als würde er das 1. Mal solch einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.
AG dürfen diese Trickserei beliebig oft wiederholen und während der Probezeit brauchen keine Gründe angegeben zu werden, warum man einen MA entläßt.
Auch ist es zulässig die Probezeit auf die Gesamtdauer der Befristung auszudehnen, jedoch haben die meisten Gewerkschaften, dem einen "Riegel" vorgeschoben aber eben nicht alle Gewerkschaften. Sehr zum Nachteil der Arbeitnehmer.
Ihr "meckert" und nörgelt auf einem sehr hohen Niveau, seid erst einmal davon betroffen, dann werdet ihr selbst erfahren, wie "bescheiden" diese Situation sein kann.
Ich bin ehrlich gesagt froh, jetzt Rentner zu sein und beklage mich auch nicht über meine "Armutsrente".