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Nach Reha keine Empfehlung für Beruf Lokführer

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Hallo,

ich bin aktuell in Reha da ich früher unter einer akuten Angststörung und einem Trauma litt, das war 2022, aufgrund einer Nahtoterfahrung im privaten Bereich.
Nun 2023 bekam ich endlich die Reha, jedoch wurde mir gleich am Anfang gesagt das sie keine Gesundschreibung geben werden da das Risiko zu hoch sei das ich es von der Arbeitsleistung nicht mehr schaffe, ohne mich kennenzulernen. Meiner Meinung haben sie eher Angst das wenn etwas passiert sie mit im Boot sitzen. Nun bin ich schon 10 Jahre Lokführer und nichtmal 35 Jahre jung.
Ich leide aktuell nicht mehr unter einer akuten Angst oder Panikstörung sowie Trauma, fraglich ist daher deren Entscheidung.
Laut Regeln für die Schweizer Bahn wäre ich nach einer Nachuntersuchung bei dem ehemaligen Krankheitsbild für bedingt tauglich mit psychiatrischen Gutachten. Für das Netz der DB fand ich wie immer nichts genaues.
Nun meine Fragen:
1. Kann ich trotzdem arbeiten gehen entgegen der Empfehlung?
2. Was sagt der Bahnarzt, erstellt der seinen eigenen Bericht oder richtet er sich ganz nach dem Reha Bericht? Berücksichtigt er auch vorherige Berichte die besser ausfallen?
3. Kann ich nicht noch ein Gutachten oder irgendwas erstellen lassen das mich positiv darstellt?

Hat jemand von euch damit Erfahrung oder Ahnung?

Grüße der Patient!
 
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Schienenputzer

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Hallo Patient,

es ist zwar eine nicht alltägliche Arbeitsunfähigkeit, aber was wird passieren wenn ein "Auslöser" das wieder während der Arbeit hervor ruft? Da die Reha dich nicht "Gesund" schreibt ist eine Tätigeit als TF sowieso nicht möglich!

zu 1: nein, bei dieser Vorgeschichte ist das arbeiten als TF von der Entscheidung des Bahnarztes abhängig

zu 2: der Bahnarzt wird dich nach Vorstellung bei ihm, höchstwahrscheinlich zur medizinisch-psychologischen Untersuchung schicken und erst dann über eine weiterverwendung als TF entscheiden.

zu 3: das ist möglich aber nicht wirklich ratsam, da es meist nicht wirklich anerkannt oder berücksichtigt wird.

Sollt dich der Bahnarzt nicht mehr fahrtauglich schreiben, wird ein Betriebliches Eingliederungsmanagement starten, das ist in Deutschland für Betriebe verpflichtend. Das BEM kann sich auch für eine Umschulung aussprechen und begleiten.
 

Patient

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Vielen Dank für die detaillierten Infos!
Der Auslöser für die Angst war ein Herzkatheter, das Thema Herz und Körper ist durch und wurde schon letzes Jahr vom Bahnarzt nach Abgabe der Befunde abgesegnet. Die Angstthematik entfaltete sich erst einige Monate danach und ist mittlerweile auch nicht mehr Present.
Nun wenn die Reha die sogenannte Empfehlung als weiter AU gibt kann ich doch gegen die Empfehlung zum Arbeitgeber sowie Bahnarzt und sagen das ich nicht der Meinung der Rehaklinik bin, so das der Bahnarzt und Psychologe mich untersucht?

Ich wollte einfach mal etwas aus BAV Infrastruktur der Schweiz zitieren da ich hoffe das es hier in Deutschland ähnlich geregelt ist. Es kann ja nicht sein das man aufgrund akuter starker Ängste die man knapp ein Jahr lang hatte und völlig verschwunden sind nicht mehr seinem Traumberuf nachgehen kann?!?

Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen • Angststörungen • Panikstörung • Zwangsstörung • Dissoziative Störungen [Konversionsstörungen] u. a. Anforderungsstufen 1, 2 und 3 a)

Schwere Störungen Untauglich
Untauglichkeit besteht bei wiederholten Rückfällen oder chronischem Verlauf. Die Erkrankung selbst und ihre Behandlung mit Tranquilizern kann ein erhöhtes Risiko hinsichtlich Verminderung des Reaktionsvermögens und der Vigilanz bedeuten. b)

Leichtgradige Störungen Bedingt tauglich Bedingte Tauglichkeit, sofern die Person ohne Medikamente auskommt, oder mit Medikamenten keine wesentlichen Nebenwirkungen bezüglich des Reaktionsvermögens und der Vigilanz aufweist: Es muss eine entsprechende psychiatrische Beurteilung vorliegen, und es müssen jährliche (in begründeten Fällen halbjährliche) verkehrsmedizinische Nachuntersuchungen durchgeführt werden.
 
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Schienenputzer

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