• Hallo miteinander,

    unser Forum hat nichts mit TFix zu tun. Sämtliche Fragen insbesondere zu Passwörtern oder Downloads dazu sind bei uns falsch plaziert.

    MfG
    Maddrax

Schafft sich der Wettbewerb im Nahverkehr quasi selbst ab?

maschwa

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Der VRR nennt es kleines Ruckeln:

Im gelben Forum wird ein Artikel zitiert, der die Linieneinstellungen konkretisiert:

Was und ab wann nun tatsächlich? Offiziell keine Informationen.... ist aber schon ein heftiges Ruckeln, was Auswirkungen hat.... aber der VRR wollte es ja so und im Schönreden ist er spitze. Allerdings auch in seiner Ahnungslosigkeit! So ein Betriebs- und Personalübergang geht eben nicht problemlos

MfG maschwa
 

maschwa

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maschwa

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Juhu, endlich erkennt auch der Laie einen Teil der Probleme! Nun muss man es nur der Mehrheit und der Politik begreiflich machen.....

MfG
maschwa
 

Streckenstillleger

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Natürlich kann man Wettbewerb betreiben im Nahverkehr, nur dazu gehören Rahmenbedingungen.
1. Die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt und die Gewerkschaften legen den Lohn fest. Dieser gilt für alle EVU und mit einer Mindestlaufzeit des Vertrages.
2. Vertragsdauer, mindestens 10 Jahre.
Dabei kann ein EVU Punkte sammeln. Für den klassischen Bereich wie Service ,etc.
Bei einer Neuausschreibung werden diese Punkte miteinbezogen.
3. Ausschreibungen unterliegen der Qualität und Nachhaltigkeit, Transparenz der Kosten ( Steuergelder).
4. Personalpolitik und Umsetzung und Service bleiben dem Unternehmen überlassen ( Unternehmeriche Freiheit ).
5. Lohnsteigerung, bei Neuausschreibungen, bzw. es gilt als Grundlage der Tarif des öffentlichen Dienst.
6. Der Vertrieb, gehört zusammen geführt, es können verschiedene Unternehmen sein, jedoch das Angebot umfängt alles Tarife in Deutschland, also von A bis Z.
7. Die Eisenbahn Infrastruktur muss in der Fläche , dem EVU entgegenkommen, Regionale Bedarfsangebote.
8. Steuerliche Vorteile für EVU und EIU. Ein Regional Ticket für alle MA ( Frei Fahrt Regelung ).
9. Förderung von Familien ( Kindergartenplätze ,etc.)
Man könnte noch viel mehr, aber mal so in kürze.
 

Schweizkutscher

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Natürlich kann man Wettbewerb betreiben im Nahverkehr, nur dazu gehören Rahmenbedingungen.
1. Die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt und die Gewerkschaften legen den Lohn fest. Dieser gilt für alle EVU und mit einer Mindestlaufzeit des Vertrages.
2. Vertragsdauer, mindestens 10 Jahre.
Dabei kann ein EVU Punkte sammeln. Für den klassischen Bereich wie Service ,etc.
Bei einer Neuausschreibung werden diese Punkte miteinbezogen.
3. Ausschreibungen unterliegen der Qualität und Nachhaltigkeit, Transparenz der Kosten ( Steuergelder).
4. Personalpolitik und Umsetzung und Service bleiben dem Unternehmen überlassen ( Unternehmeriche Freiheit ).
5. Lohnsteigerung, bei Neuausschreibungen, bzw. es gilt als Grundlage der Tarif des öffentlichen Dienst.
6. Der Vertrieb, gehört zusammen geführt, es können verschiedene Unternehmen sein, jedoch das Angebot umfängt alles Tarife in Deutschland, also von A bis Z.
7. Die Eisenbahn Infrastruktur muss in der Fläche , dem EVU entgegenkommen, Regionale Bedarfsangebote.
8. Steuerliche Vorteile für EVU und EIU. Ein Regional Ticket für alle MA ( Frei Fahrt Regelung ).
9. Förderung von Familien ( Kindergartenplätze ,etc.)
Man könnte noch viel mehr, aber mal so in kürze.
Damit hättest Du die Vorstufe des Sozialismus erreicht.

zu 1. Warum sollen Bundesbehörden den Lohn festlegen?
zu 3. Wie willst Du Qualität prüfen, wenn das EVU noch nicht gefahren ist?
zu 5. Wenn Lohn durch Bundesbehörde festgelegt, keine Steigerung mehr möglich. Weil im Verkehrsvertrag festgeschrieben.
zu7. Ist mit den Grünen nicht machbar, die wollen ja Netz und Betrieb trennen, also ist es der "Staat" der sich da bewegen muß.
 

Streckenstillleger

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Von Punkt null aus, gesehen.
Trennung von Betrieb und Netz, ist ja schon.
Das Lohngefüge, ist eher Nebensache. Geht nur um das Thema Gleiche Arbeit %= Gleicher Lohn.
Ja, was die Grünen wollen...
Ein Referatsleiter in einer Behörde... sagt zu sich und handelt auch so...
"Die Minister kommen und gehen, Ich bleibe.", aka "Der Staat bin ich !".
 

Schweizkutscher

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Wenn es heißt "gleiche Arbeit = gleicher Lohn" müssten Mindeststandarts definiert werden. Als Beispiel Lokführer EVU A hat 25 Euro (brutto), dann müßten alle Tf mit der selben Qualifikation (Baureihe, Einsatzbedingungen, Streckenkunde, usw.) ebenfalls mind. 25 Euro (brutto) bekommen. Damit wäre aber der Aufschrei der Gewerkschaften enorm -> Eingriff in die Tarifautonomie. Und wir wissen, das Gewerkschaften auch gern mal gegen die Belegschaft Tarifverträge aushandeln, dabei ist es egal welche Gewerkschaft es ist.

Was möglich wäre: Der Staat gibt für alle Tf (Güter- und Personenverkehr) einen Mindestlohn von XX Euro vor und die Gewerkschaften setzen einen Gesamttarifvertrag für diese Berufsgruppe (EVU-übergreifend) um.
 

maschwa

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In der Nacht zum 01.02. gibt es massive Einschränkungen durch den Betriebsübergang von Abellio zu den neuen EVU


MfG maschwa
 
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